Elektroautos in der Tiefgarage: erlaubt oder verboten?
Sind Elektroautos in Tiefgaragen verboten? Prüfsachverständiger Joachim Müller erklärt, warum weder Elektro- noch Verbrennerfahrzeuge in der Garagen- und Stellplatzverordnung explizit geregelt sind – und warum das eigentliche Problem die gestiegene Brandlast moderner Fahrzeuge ist, unabhängig vom Antrieb.
Joachim Müller
Prüfsachverständiger für Brandschutz
Was sagt das Gesetz wirklich?
Wer wissen möchte, ob Elektroautos in Tiefgaragen erlaubt oder verboten sind, schaut zunächst in die richtige Rechtsquelle: die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes sowie die dazugehörige Garagen- und Stellplatzverordnung – in Bayern beispielsweise die Bayerische Bauordnung in Verbindung mit der Garagen- und Stellplatzverordnung.
Das überraschende Ergebnis: Es gibt dort keine Regelung, die Verbrenner- oder Elektrofahrzeuge explizit erlaubt oder verbietet. Weder Benziner, noch Diesel, noch Elektroautos werden in diesen Verordnungen namentlich erwähnt.
Warum die alten Vorschriften nicht mehr passen
IUm zu verstehen, warum dieses Thema heute so diskutiert wird, lohnt ein Blick in die Geschichte.
Die Garagen- und Stellplatzverordnungen wurden in einer Zeit entwickelt, als Fahrzeuge wie der VW Käfer, der frühe VW Golf oder der Opel Kadett auf den Straßen fuhren. Diese Autos hatten:
einen geringen Kunststoffanteil
wenig Elektronik und Verkabelung
eine vergleichsweise niedrige Brandlast
Heute sieht die Realität völlig anders aus. Moderne Fahrzeuge – egal ob Verbrenner oder Elektro – bestehen aus:
massiven Mengen an Kunststoff und Verbundwerkstoffen
komplexer Elektronik, Platinen und Kabelsträngen
im Fall von Elektrofahrzeugen: großen Batteriepaketen mit erheblichem Energieinhalt
Dazu kommt: Die Fahrzeuge sind deutlich größer und breiter geworden. Ein Golf der ersten Generation ist mit einem Golf 8 kaum noch zu vergleichen. Dasselbe gilt für nahezu jedes andere Modell. In alten Tiefgaragen, die für kleinere Fahrzeuge ausgelegt wurden, stehen diese Fahrzeuge heute dicht an dicht – mit kaum Abstand zwischen den einzelnen Stellplätzen.
Das eigentliche Problem: die Brandlast
Die entscheidende Frage ist nicht, ob ein Fahrzeug elektrisch oder mit Verbrennungsmotor betrieben wird. Die entscheidende Frage ist die Brandlast.
Wenn in einer Tiefgarage ein Fahrzeug in Brand gerät, passiert Folgendes:
Die Strahlungswärme des brennenden Fahrzeugs entzündet die Kunststoffteile der benachbarten Fahrzeuge.
Da die Fahrzeuge eng nebeneinander stehen, breitet sich der Brand schnell aus.
Die freigesetzte Energie ist um ein Vielfaches höher als bei den Fahrzeugen früherer Generationen.
Stahlbetonbauteile und Stahlträger werden durch die hohen Temperaturen stark belastet – mit möglichen Folgen für die Tragfähigkeit des gesamten Bauwerks.
Für die Feuerwehr bedeutet das: Sie muss schnell eingreifen und mit erheblichem Wassereinsatz arbeiten, um eine Ausbreitung zu verhindern. Bei Elektrofahrzeugen kommt erschwerend hinzu, dass die Löschmaßnahmen aufwändiger und zeitintensiver sind.
Was könnte sich künftig ändern?
Die Garagen- und Stellplatzverordnungen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber hier nachziehen wird. Mögliche Anpassungen könnten sein:
Größere Stellplatzabmessungen, um mehr Abstand zwischen den Fahrzeugen zu schaffen und die Brandausbreitung zu verlangsamen.
Höhere Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer von Tragwerken – auch bei offenen Großgaragen, die bisher oft mit unbeschichteten Stahlträgern gebaut werden durften.
Was das für Bauherren und Investoren bedeutet
Diese möglichen Änderungen haben direkte wirtschaftliche Konsequenzen:
Größere Stellplätze bedeuten weniger Stellplätze pro Fläche – und damit weniger Einnahmen pro Quadratmeter.
Höhere Anforderungen an den Feuerwiderstand erhöhen die Baukosten erheblich.
Beides steht im Widerspruch zu politischen Zielen wie schnellerem und kostengünstigerem Bauen.
Fazit
Elektroautos sind in Tiefgaragen weder explizit erlaubt noch verboten – das gilt genauso für Verbrenner. Die eigentliche Herausforderung liegt in der gestiegenen Brandlast moderner Fahrzeuge insgesamt. Die bestehenden Regelwerke wurden für eine andere Fahrzeuggeneration entwickelt und müssen dringend aktualisiert werden.
Wer als Bauherr oder Investor ein Parkhaus oder eine Tiefgarage plant, sollte diese Entwicklungen genau im Blick behalten – und sich frühzeitig von einem Prüfsachverständigen für Brandschutz beraten lassen.