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Abweichungen im Brandschutz: Keine Begrenzung!

Ein hartnäckiger Mythos behauptet, die Anzahl der Abweichungen im Brandschutznachweis sei begrenzt – weil jede Kompensation nur einmal „verbraucht" werden darf. Dieser Artikel erklärt, warum das sachlich falsch ist, wie Abweichungen korrekt bewertet werden und was das für Architekten und Nachweisersteller in der Praxis bedeutet.
Joachim Müller
Prüfsachverständiger für Brandschutz
TuB Brandschutz
© TuB Brandschutz GmbH

Der Mythos: „Die Kompensation ist schon verbraucht"

Es ist kein Einzelfall: Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden teilen Architekten oder Nachweiserstellern mit, dass eine Kompensation „verbraucht" sei, sobald sie bereits eine Abweichung begründet hat.
Das Argument klingt dann ungefähr so: „Sie haben die Brandmeldeanlage bereits als Kompensation für Abweichung Nr. 1 genutzt – für die nächste Abweichung müssen Sie sich etwas anderes einfallen lassen."
Diese Aussage ist sachlich falsch – und das lässt sich klar begründen.

Was wäre, wenn der Mythos stimmen würde?

Nehmen wir an, die Logik „eine Kompensation = eine Abweichung" wäre korrekt. Dann würde die Gesamtzahl möglicher Abweichungen durch die Anzahl verfügbarer Kompensationen begrenzt sein. Typische Kompensationen wären zum Beispiel:
  • Automatische Löschanlage (Sprinkler)
  • Automatische Brandfrüherkennung (Brandmeldeanlage)
  • Kurze bauliche Rettungswege
  • Geringe Personenzahl und hohe Ortskenntnis der Nutzer
  • Mehrere bauliche Rettungswege statt der Mindestanzahl
Das ergäbe in diesem Beispiel maximal fünf mögliche Abweichungen – und danach müsste das Bauvorhaben vollumfänglich nach dem Baurecht errichtet werden.
Das ist Unsinn. Wer schon einmal einen Brandschutznachweis für ein denkmalgeschütztes Gebäude erstellt hat, weiß: Dort können locker 30 oder mehr Abweichungen auftreten – und das ist vollkommen legitim.

Wie Abweichungen korrekt bewertet werden

Brandschutz ist kein Basar. Es geht nicht darum, Argumente gegeneinander aufzuwiegen oder Kompensationen wie Währungen zu „verbrauchen". Die korrekte Vorgehensweise ist sachlich und neutral:
Für jede einzelne Abweichung wird geprüft, ob die vorgeschlagene Kompensation oder Begründung zu genau dieser Abweichung passt – und mehr nicht.
Das bedeutet konkret:
  • Eine Kompensation (z. B. eine Sprinkleranlage) kann für mehrere Abweichungen herangezogen werden, wenn sie sachlich passt.
  • Es gibt keinen mathematischen Ausgleich, bei dem sich Plus und Minus gegenseitig aufheben.
  • Manchmal reicht auch eine sachliche Begründung aus, warum eine Anforderung im konkreten Fall nicht vollständig angewendet werden muss – ohne dass eine zusätzliche Kompensation erforderlich ist.

Praxisbeispiel: Denkmalgeschützte Gebäude

Besonders deutlich wird das bei denkmalgeschützten Gebäuden. Wer dort einen Brandschutznachweis im Rahmen eines Umbaus oder einer Nutzungsänderung erstellt, begegnet erfahrungsgemäß einer Vielzahl von Abweichungen vom aktuellen Baurecht.
In solchen Fällen gilt: Abarbeiten, sachlich begründen, passende Kompensationen benennen – und nicht krampfhaft für jede Abweichung eine neue Kompensation erfinden.
Manchmal sprechen technische oder denkmalpflegerische Gründe schlicht dagegen, eine Anforderung vollständig umzusetzen. Das ist eine valide Begründung – wenn sie vernünftig dargelegt wird.

Warum dieser Mythos bei Prüfsachverständigen nicht vorkommt

Wer seinen Brandschutznachweis durch einen Prüfsachverständigen bescheinigen lässt, wird diesem Mythos in der Regel nicht begegnen. Der Grund: Prüfsachverständige tragen persönliche Verantwortung für ihre Entscheidungen. Das schafft eine andere Grundlage für die Bewertung – sachlich, zielorientiert und ohne das Bedürfnis, Verantwortung auf andere zu verlagern.
Bei manchen Bauaufsichtsbehörden fehlt es hingegen an:
  • Sachkenntnis im Bereich Brandschutzrecht
  • Entscheidungskompetenz und -bereitschaft
  • Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen
Das ist keine pauschale Kritik – es gibt viele Bauaufsichtsbehörden, mit denen eine konstruktive und zielorientierte Zusammenarbeit sehr gut funktioniert. Aber die beschriebenen Ausnahmen existieren und sollten benannt werden.

Fazit: Zwei Dinge, die klar festgehalten werden müssen

  1. Die Anzahl der Abweichungen in einem Brandschutznachweis ist nicht begrenzt.
  2. Kompensationen werden nicht „verbraucht" – sie werden für jede Abweichung einzeln und sachlich bewertet.
Liebe Architekten, liebe Nachweisersteller: Lassen Sie sich von diesem Mythos nicht verunsichern. Er ist sachlich nicht haltbar – und Sie werden ihm seltener begegnen, wenn Sie mit einem Prüfsachverständigen zusammenarbeiten.

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Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte und Aussagen in diesem Blogbeitrag sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude. Der Blogbeitrag ist somit als Erstinformation und Meinungsäußerung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit bezüglich der Übereinstimmung mit einer Landesbauordnung oder sonstigen Vorschrift.
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