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Unbewusste Inkompetenz im Brandschutz

Viele Projektbeteiligte im Brandschutz kennen die Grenzen ihres Fachwissens nicht – und treten dennoch vehement auf. Dieser Artikel zeigt, warum unbewusste Inkompetenz Brandschutzkonzepte gefährdet, wie Fachplaner professionell damit umgehen und weshalb Bauherren bei der Auftragsvergabe nicht am falschen Ende sparen sollten.
Joachim Müller
Prüfsachverständiger für Brandschutz
Foto von AbsolutVision auf Unsplash
Foto: © AbsolutVision/Unsplash

Das tägliche Spannungsfeld im Brandschutz

Als Prüfsachverständiger und Nachweisersteller für vorbeugenden Brandschutz hat man es mit einer Vielzahl von Projektbeteiligten zu tun: Bauherren, Architekturbüros, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, Bauaufsichtsbehörden, Feuerwehren, Technikplaner und Tragwerksplaner. All diese Akteure haben ein berechtigtes Interesse daran, den Brandschutznachweis zu verstehen und aktiv mitzuwirken.
Das Problem: Wer mitwirken soll, hat auch eine Meinung – und viel Meinung bei wenig Fachkenntnis war noch nie von Vorteil.

Unbewusste Inkompetenz: Das eigentliche Problem

Es gibt Projektbeteiligte, die wissen, dass sie im Brandschutz keine Experten sind. Sie sagen das offen, fragen nach und nehmen Erklärungen dankbar an. Mit diesen Menschen lässt sich hervorragend zusammenarbeiten – auch wenn das zusätzliche Erläuterungen bedeutet, für die kein gesondertes Honorar anfällt.
Weitaus schwieriger ist der Umgang mit Beteiligten, denen nicht bewusst ist, dass ihnen das nötige Fachwissen fehlt. Sie formulieren Anmerkungen zum Brandschutzkonzept mit großer Vehemenz – und erschweren damit die Arbeit erheblich.
Besonders auffällig ist dieses Muster bei:
  • Elektrofachplanern, die Anforderungen an Brandmeldeanlagen kommentieren, ohne die Zusammenhänge zu kennen
  • Haustechnik- und Lüftungsfachplanern, die Texte im Brandschutznachweis einfordern, die sachlich nicht haltbar sind
  • Ausführungsplanern, die Entwürfe einreichen, ohne diese vorab mit dem Prüfsachverständigen abgestimmt zu haben
Je größer die Inkompetenz, desto mehr wird in das Brandschutzkonzept hineingeredet. Das ist eine Erfahrung, die sich in der Praxis immer wieder bestätigt.

Professionell reagieren – ohne das Niveau zu senken

Ein Brandschutzkonzept wird von vielen Beteiligten gelesen und muss von ebenso vielen verarbeitet werden. Es ist daher nicht möglich, sich im Sprachgebrauch oder in der fachlichen Tiefe an denjenigen zu orientieren, der die geringste Fachkompetenz mitbringt.
Der einzige gangbare Weg: das eigene Niveau halten, professionell agieren und am Ende das ins Konzept schreiben, was sachlich richtig ist und dem Bauherrn dient – unabhängig davon, ob alle Beteiligten die Formulierungen verstehen oder nicht.
Das bedeutet auch: Emotional an Grenzen zu stoßen ist menschlich und verständlich. Aber es hilft nichts – Professionalität ist die einzige Antwort auf fachliche Überheblichkeit.

Die Verantwortung des Bauherrn

Viele Probleme mit inkompetenten Projektbeteiligten haben eine gemeinsame Wurzel: die Beauftragung nach dem günstigsten Preis statt nach Qualität und Ergebnis.
Wer als Bauherr bei der Auftragsvergabe immer nur versucht, dem letzten Planer noch einen Bruchteil des Honorars herauszuhandeln, riskiert Folgendes:
  • Der Planer hat von Beginn an keine Motivation für das Projekt
  • Die Qualität der Leistung leidet – oft schon in der Entwurfsphase
  • Fehler und Nachbesserungen kosten am Ende ein Vielfaches der vermeintlichen Ersparnis
Lösungsorientiertes und ergebnisorientiertes Denken bei der Auftragsvergabe ist kein Luxus – es ist die Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Bauvorhaben.

Fazit

Unbewusste Inkompetenz ist im Bauwesen weit verbreitet – und im Brandschutz besonders folgenreich. Wer als Fachplaner oder Prüfsachverständiger damit konfrontiert wird, muss professionell, sachlich und standhaft bleiben. Und wer als Bauherr ein qualitativ hochwertiges Brandschutzkonzept möchte, sollte bei der Auswahl seiner Planungsbeteiligten nicht am falschen Ende sparen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte und Aussagen in diesem Blogbeitrag sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude. Der Blogbeitrag ist somit als Erstinformation und Meinungsäußerung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit bezüglich der Übereinstimmung mit einer Landesbauordnung oder sonstigen Vorschrift.
Weitere Informationen finden Sie in unseren rechtlichen Hinweisen zum Wissensblog.