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Brandschutzplanung: Warum Bauchgefühl nicht ausreicht

Brandschutz lässt sich in der Architekturplanung nicht allein mit Bauchgefühl bewältigen. Dieser Artikel zeigt, wann Intuition sinnvoll ist, welches Grundwissen Sie für genehmigungsfähige Pläne benötigen und wie Sie aufwendige Überarbeitungen durch Brandschutzplaner und Prüfsachverständige vermeiden können. Ein Erstgespräch unterstützt Sie dabei, Ihr Fachwissen gezielt auf eine stabile Grundlage zu stellen.
Joachim Müller
Prüfsachverständiger für Brandschutz
Brandschutzplanung
Foto: © ThisisEngineering/Unsplash

Wann Bauchgefühl beim Brandschutz hilfreich ist

Viele Architektinnen und Architekten haben ein gutes Gespür für Brandschutz, manche weniger. Ein solches Gespür alleine reicht in der Planung jedoch nicht aus.
In den ersten Entwurfsskizzen eines Neubaus oder bei einer großen Nutzungsänderung kann eine erste Intuition hilfreich sein. Sie verhindert, dass Sie sich schon im frühen Entwurf vollständig vom Brandschutz einengen lassen und die gestalterische Kreativität verloren geht.

Warum Intuition allein nicht genügt

Sobald Sie einem Bauherrn einen ersten Entwurf präsentieren, benötigen Sie eine stabile Planung. Ein Entwurf, der allein auf Bauchgefühl beruht, wird später vom Brandschutzfachplaner oder Prüfsachverständigen häufig grundlegend überarbeitet.

Brandschutz als eigenständige Fachsparte

Brandschutz ist ein vielfältiges Fachgebiet und zunehmend komplex. Deshalb haben sich eigene Fachrichtungen wie der Fachplaner Brandschutz und der Prüfsachverständige für Brandschutz entwickelt. Architekturbüros müssen zusätzlich alle anderen Gewerke integrieren. Ein vollständiges Spezialwissen im Brandschutz ist daher von einem Architekturbüro nicht zu erwarten.

Ein Vergleich mit der Tragwerksplanung

Auch in der Tragwerksplanung benötigen Sie als Architekt ein Gespür. Sie sollten wissen, ab welcher Größenordnung Stützen und Unterzüge erforderlich sind. Einen vollkommen stützenfreien Grundriss ohne Rücksicht auf die Statik würden Sie ebenso wenig entwerfen wie Außenwände ohne Berücksichtigung der Konstruktion. Beim Brandschutz gilt dasselbe.

Das Grundwissen, das Sie benötigen

Rechtstexte wie die Landesbauordnung sind selten leicht verständlich. Dennoch sollten Sie sich ein stabiles Grundwissen aneignen. Architektinnen und Architekten beherrschen beispielsweise das Abstandsflächenrecht in der Regel präzise. Für den Brandschutz sollten Sie vergleichbar sicher sein, insbesondere bei folgenden Punkten:
  • Gebäudeklasse: Die korrekte Einstufung bildet die Grundlage der Planung.
  • Sonderbau: Klären Sie, ob ein Sonderbau vorliegt, und falls ja, welcher Sonderbaukategorie das Gebäude zuzuordnen ist.
  • Verfahrenstechnik: Wissen Sie, wann ein Prüfsachverständiger eingebunden werden muss.
  • Darstellung im Bauantrag: Kennen Sie die erforderliche Darstellung der Pläne für den Bauantrag.
  • Arbeitstitel: Wissen Sie, welcher Arbeitstitel für den Bauantrag notwendig ist.
Der Bestandsschutz bei Umbauten und Nutzungsänderungen ist ein besonders schwieriges Thema. Er wird in diesem Artikel bewusst ausgeklammert.

Typische Folgen fehlender Grundkenntnisse

Fehlt einer Geschäftsführung oder dem Projektteam das Grundwissen, zeigt sich das oft erst spät. Die Planung wird dann von Projekt zu Projekt wiederholt grundlegend verändert.
  • Der ursprüngliche Entwurf verändert sich: Der Brandschutz setzt die Planung teilweise vollständig zurück.
  • Die Planung wird neu zusammengesetzt: Erst mit dem Brandschutzplan entsteht eine genehmigungsfähige Lösung.
  • Der Bauherr muss informiert werden: Sie müssen einräumen, dass wichtige Brandschutzaspekte zunächst nicht berücksichtigt wurden.
Ein solches Eingeständnis gegenüber dem Bauherrn ist unangenehm und vermeidbar.

Ihr nächster Schritt

Sie können solche Situationen vermeiden. In einem Telefonat klären wir, ob und wie wir Sie unterstützen können. Ziel ist, dass Sie oder Ihr Planungsteam ein stabiles Grundwissen im Brandschutz aufbauen und nicht von der ersten Planungsphase an vollständig vom Brandschutzplaner abhängig sind.
Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte und Aussagen in diesem Blogbeitrag sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude. Der Blogbeitrag ist somit als Erstinformation und Meinungsäußerung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit bezüglich der Übereinstimmung mit einer Landesbauordnung oder sonstigen Vorschrift.
Weitere Informationen finden Sie in unseren rechtlichen Hinweisen zum Wissensblog.

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