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Brandschutzfachplaner: Partner, kein Übel

Viele Bauherren sehen den Brandschutzfachplaner als notwendiges Übel – ein teurer Fehler. Dieser Artikel zeigt, warum der richtige Brandschützer ein unverzichtbarer Planungspartner ist, wie Sie ihn auswählen, welches Konzept Sie wirklich brauchen und warum eine stufenweise Beauftragung Sie vor teuren Fehlern schützt.
Joachim Müller
Prüfsachverständiger für Brandschutz
Brandschutzfachplaner
© TuB Brandschutz GmbH

Der Brandschutzfachplaner: Freund oder Feind?

Eines vorweg: Der Brandschutzfachplaner ist kein notwendiges Übel – er ist ein entscheidender Planungspartner. Wer das verkennt, riskiert teure Fehler, Bauverzögerungen und im schlimmsten Fall ein nicht genehmigungsfähiges Gebäude.
Aus jahrelanger Erfahrung in der Brandschutzplanung und Brandschutzprüfung kenne ich das Muster nur zu gut: Der Brandschützer kommt früh im Projekt mit den ersten Warnhinweisen – und prompt wird er vom Informationsfluss abgeschnitten. Das Projektteam denkt: „Der bringt nur Negativität." Man plant einfach weiter und holt sich am Ende „das Dokument". Das ist eine sehr gefährliche Herangehensweise.

Warum der Brandschutzfachplaner oft mehr weiß als der Architekt

Der richtige Brandschutzfachplaner hat in vielen Bereichen mehr Fachkenntnis als das Architekturbüro – und das ist keine Kritik, sondern eine Tatsache:
  • Einstufung in die richtige Gebäudeklasse
  • Auswahl und Prüfung der richtigen Sonderbaukriterien
  • Fragen rund um Bauantrag, Tektur und Nutzungsänderung
  • Kenntnis der aktuellen technischen Regelwerke
Genau deshalb darf der Brandschützer nicht vom Informationsfluss abgeschnitten werden. Er ist der Übermittler unbequemer Wahrheiten – aber an diesen Wahrheiten kommen Sie als Bauherr nicht vorbei. Ein guter Brandschutzfachplaner sagt Ihnen immer die Wahrheit, auch wenn sie unbequem ist. Seine Aufgabe ist nicht, allen zu gefallen, sondern Ihr Bauvorhaben auf das richtige Gleis zu setzen.

Holen Sie den Richtigen – nicht den Billigsten

Planungskosten sparen ist legitim. Aber reine Preisvergleiche bei der Auswahl des Brandschutznachweiserstellers sind der falsche Ansatz. Das Mindset „Die machen alle das Gleiche, ich brauche ja nur den Brandschutznachweis" ist ein Irrtum mit Folgen.
Bevor Sie Angebote einholen, stellen Sie die entscheidende Frage:
Was wollen Sie tatsächlich von Ihrem Brandschutzfachplaner?

Minimalnachweis oder Ausführungskonzept – was brauchen Sie wirklich?

Der Minimalnachweis
Der Minimalnachweis reicht aus, um die Baugenehmigung zu erhalten. Für einfache Bauvorhaben kann das genügen. Doch bei komplexen Projekten – Umbauten, Nutzungsänderungen, Denkmalschutz – reicht dieses Dokument für die spätere Ausführung häufig nicht aus.
Das Problem: Architekten und technische Fachplaner schauen in den Minimalnachweis, finden dort keine relevanten Details für die Ausführung – und „wurschteln einfach vor sich hin". Die Folge: falsch ausgeführte Bauteile, Streit mit Behörden und Prüfsachverständigen, und am Ende ein teures Chaos.
Das Ausführungskonzept
Für komplexe Bauvorhaben lohnt sich ein zusätzliches Ausführungskonzept, das parallel zum Brandschutznachweis erstellt wird. Darin sind alle relevanten Details beschrieben:
  • Dämmstoffklassen
  • Ausführung von Brandwänden und deren Details
  • Alle bautechnischen Anforderungen aus Bauordnung und technischen Regelwerken
Ein gutes Ausführungskonzept spart Ihnen:
  • Stress und Zeitverlust auf der Baustelle
  • Streitigkeiten mit Planern und ausführenden Firmen
  • Konflikte mit der Genehmigungsbehörde und dem Prüfsachverständigen
  • Preisdrückerei beim späteren Verkauf des Gebäudes
Glauben Sie mir: Das lohnt sich.

Stufenweise beauftragen – Ihr Schutz vor Low Performern

Wenn Sie mit einem neuen Brandschutzfachplaner zusammenarbeiten und sich noch nicht sicher sind, ob er der Richtige ist: Beauftragen Sie ihn stufenweise.
Analog zur Architekturplanung (Leistungsphasen 1–9 nach HOAI) können Sie den Brandschutznachweisersteller zunächst nur für einzelne Leistungsphasen beauftragen – zum Beispiel:
  1. Leistungsphasen 1–2 – Grundlagenermittlung und Vorplanung
  2. Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung mit Brandschutzkonzept
  3. Leistungsphase 4 und folgende – Genehmigungsplanung und Ausführung
Der Vorteil: Liefert der Planer nicht – weil er schlecht arbeitet, Termine nicht einhält oder schlicht nicht ins Team passt –, können Sie ihn nach einer abgeschlossenen Leistungsphase reibungsarm austauschen. Sie haben dann zumindest ein Konzept, das ein neuer Planer weiterentwickeln kann.
Wenn Sie hingegen wissen, dass Sie mit einem verlässlichen Experten zusammenarbeiten, kann eine Gesamtbeauftragung von Anfang an sinnvoll sein – so haben Sie ihn verbindlich im Team.

Fazit: So wählen Sie den richtigen Brandschutzfachplaner

  1. Ändern Sie Ihr Mindset: Der Brandschutzfachplaner ist Ihr Partner, kein notwendiges Übel.
  2. Wählen Sie den Richtigen, nicht den Billigsten – Qualität hat ihren Preis.
  3. Klären Sie Ihren Bedarf: Reicht ein Minimalnachweis oder benötigen Sie ein Ausführungskonzept?
  4. Statten Sie ihn mit einem angemessenen Honorar aus – nur dann kann er wirklich Spitzenleistungen erbringen.
  5. Beauftragen Sie ihn stufenweise, wenn Sie sich bei einem neuen Planer noch nicht sicher sind.
Wer diese Punkte beherzigt, tut seinem Bauprojekt etwas wirklich Gutes.
Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte und Aussagen in diesem Blogbeitrag sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude. Der Blogbeitrag ist somit als Erstinformation und Meinungsäußerung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit bezüglich der Übereinstimmung mit einer Landesbauordnung oder sonstigen Vorschrift.
Weitere Informationen finden Sie in unseren rechtlichen Hinweisen zum Wissensblog.