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Ankaufsprüfung von Immobilien: Dokumente zum Brandschutz

Wer eine Immobilie kauft, braucht vollständige Brandschutz-Unterlagen – doch viele Käufer wissen nicht, welche das sind. Dieser Artikel zeigt, welche Dokumente Sie bei der Ankaufsprüfung einfordern müssen, warum ältere Gebäude besondere Aufmerksamkeit verdienen und wie Sie Dokumentationslücken erkennen.
Joachim Müller
Prüfsachverständiger für Brandschutz
Foto von Wesley Tingey auf Unsplash
Foto: © Wesley Tingey/Unsplash

Warum Brandschutz-Dokumente bei der Ankaufsprüfung entscheidend sind

Wer eine Immobilie kauft, denkt zuerst an Lage, Preis und Zustand. Doch ein oft unterschätzter Faktor ist der vorbeugende Brandschutz – und vor allem die Frage: Welche Unterlagen belegen, dass das Gebäude den geltenden Anforderungen entspricht?
Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über alle relevanten Dokumente, die Sie beim bisherigen Eigentümer einfordern sollten.

Die Checkliste: Diese Dokumente brauchen Sie

1. Genehmigungsbescheide
Fordern Sie sämtliche Genehmigungsbescheide ein – und zwar lückenlos für:
  • den Neubau des Gebäudes (Ersterrichtung)
  • alle Umbauten, die seitdem stattgefunden haben
  • alle Nutzungsänderungen in der Vergangenheit
Die Genehmigungsbescheide sind besonders bei älteren Gebäuden unverzichtbar, weil dort Brandschutzauflagen häufig nicht separat dokumentiert, sondern direkt in den Bescheiden vermerkt wurden – oft als handschriftliche Einträge der Baubehörde.
2. Brandschutznachweise
Auch hier gilt: die komplette Historie des Gebäudes abfragen und alle Dokumente einsammeln.
Wichtig: Bei Gebäuden mit einem Baujahr vor ca. 2000 gibt es häufig keinen separaten Brandschutznachweis. Ein eigenständiger Textteil mit Brandschutznachweis wurde erst durch die Novellierungen der Bauordnungen ab ca. 1998–2000 verpflichtend. Ältere Brandschutzauflagen sind daher in den Genehmigungsbescheiden zu suchen.
3. Brandschutzpläne
Die zu den jeweiligen Brandschutznachweisen gehörenden Brandschutzpläne sind ebenfalls einzufordern – für jeden Planungsstand (Neubau, Umbau, Nutzungsänderung).
4. Bescheinigungen des Prüfsachverständigen
Wurde der Brandschutznachweis nicht durch die Genehmigungsbehörde geprüft, sondern durch einen Prüfsachverständigen bescheinigt, benötigen Sie:
  • Bescheinigung Brandschutz I des Prüfsachverständigen (inkl. zugehörigem Prüfbericht, da dieser häufig Auflagen enthält)
  • Bescheinigung Brandschutz II des Prüfsachverständigen
Beide Bescheinigungen sind jeweils für Neubau, Umbauten und Nutzungsänderungen einzusammeln.
5. Bescheinigungen der technischen Prüfsachverständigen
Je nach Art und Größe der Immobilie können weitere Bescheinigungen relevant sein, z. B. für:
  • Lüftungsanlagen
  • Brandmeldeanlagen
  • Sprinkleranlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung
Bei einfachen Wohngebäuden (Ein- oder Zweifamilienhaus, kleinere Mehrfamilienhäuser) ist dieser Punkt oft weniger umfangreich – dennoch sollten Sie beim Eigentümer nachfragen, ob solche Bescheinigungen vorliegen.
6. Wartungsprotokolle für technische Anlagen
Dieser Punkt klingt selbstverständlich – ist es in der Praxis aber leider oft nicht. Wartungsprotokolle fehlen häufig oder wurden nicht ordnungsgemäß aufbewahrt. Betroffen sind unter anderem:
  • Lüftungsanlagen
  • Brandschutztüren
  • Brandschutzklappen
  • weitere sicherheitstechnische Anlagen
Fehlende Wartungsprotokolle sind ein ernstes Warnsignal. Sie deuten auf nicht durchgeführte Wartungsintervalle hin und können zu erheblichen Dokumentationslücken führen.

Ältere Gebäude: Besondere Sorgfalt ist gefragt

Bei Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 errichtet wurden, ist besondere Aufmerksamkeit gefragt. Da es damals noch keine eigenständige Brandschutzplanung gab, sind alle relevanten Auflagen in den bauzeitlichen Genehmigungsbescheiden zu finden – oft als handschriftliche Vermerke der Behördenmitarbeiter. Wer diese Bescheide nicht einfordert, riskiert, wichtige Brandschutzanforderungen zu übersehen.

Übertragbar auf andere Fachbereiche

Das Grundprinzip dieser Checkliste lässt sich auch auf andere Fachbereiche der Ankaufsprüfung übertragen – etwa auf die Tragwerksplanung. Die Systematik bleibt dieselbe: vollständige Unterlagen für Neubau, Umbauten und Nutzungsänderungen einfordern.

Fazit: Vollständigkeit schützt vor bösen Überraschungen

Eine lückenlose Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck – sie schützt Sie als Käufer vor versteckten Risiken und kostspieligen Nachrüstpflichten. Fordern Sie alle Unterlagen konsequent ein, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
Rechtlicher Hinweis:
Die Inhalte und Aussagen in diesem Blogbeitrag sind keine Rechtsberatung und ersetzen auch keine individuelle Planung / Prüfung des Brandschutzes für ein Gebäude. Der Blogbeitrag ist somit als Erstinformation und Meinungsäußerung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf vollständige Richtigkeit bezüglich der Übereinstimmung mit einer Landesbauordnung oder sonstigen Vorschrift.
Weitere Informationen finden Sie in unseren rechtlichen Hinweisen zum Wissensblog.